• Ambulante Medizin

    In der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung findet ein weitreichender Strukturwandel statt: Die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geht kontinuierlich zurück, während der Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) kontinuierlich ansteigt. Ende 2022 hatten bereits etwa 30 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung einen Angestelltenstatus.

    Angemessene Entlohnung von angestellten Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Medizin

    Der Marburger Bund fordert die Arbeitgeber in der vertragsärztlichen Versorgung auf, den bei ihnen angestellten Ärztinnen und Ärzten mindestens die tariflichen Arbeits- und Entgeltbedingungen entsprechend den arztspezifischen Tarifverträgen des Marburger Bundes zu gewähren. Das geht aus einem Beschluss der 142. Hauptversammlung vom 3./4. November 2023 hervor.

    Viele angestellte Ärztinnen und Ärzte bekommen keine Entlohnung, die ihren Qualifikationen und dem Arbeitsumfang entspricht. Es gibt Verträge, welche inhaltlich der tarifvertraglichen Vergütung in den Krankenhäusern nachstehen. Selbst große Krankenhaus-MVZ zahlen nicht analog den bestehenden Tarifverträgen, die für die Krankenhausärztinnen und -ärzte gelten. Eine dynamische Lohnanpassung, bezahlte Überstundenregelungen oder ein Inflationsausgleich gelten für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung oft nicht. Gerade angesichts des bestehenden Fachkräfte-/Ärztemangels ist es unumgänglich, eine wertschätzende Entlohnung im ambulanten Bereich sicherzustellen.

     

    KBV-Bundesarztregister: Mehr als 49.000 angestellte Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Bereich

    Die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Vertragsarztpraxen und MVZ steigt von Jahr zu Jahr. Waren im Jahr 2013 erst 21.701 angestellte Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Bereich beschäftigt, so sind es zehn Jahre später mehr als doppelt so viele: Ende 2023 waren es insgesamt 49.271, davon 27.448 in Medizinischen Versorgungszentren und Polikliniken sowie 21.823 in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften. (Statist. Informationen aus dem KBV-Bundesarztregister, Stand: 31.12.2023)

    Neben den angestellten arbeiten auch 8.740 ermächtigte Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung mit, meist Klinikärzte mit einer Sondererlaubnis aufgrund eines besonderen Versorgungsbedarfs.

    Trend zur Anstellung im ambulanten Bereich setzt sich fort

    Der schon seit Jahren zu beobachtende Trend zur Anstellung in ambulanten Einrichtungen wird sich aller Voraussicht nach fortsetzen. Das zeigt auch ein Ergebnis der Online-Umfrage MB-Barometer Ärztliche Weiterbildung 2021, die der Marburger Bund im September/Oktober 2021 unter rund 3.300 Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung durchgeführt hat. Waren es in einer vergleichbaren Mitgliederbefragung im Jahr 2014 erst etwa ein Drittel der befragten Mitglieder, die nach ihrer Weiterbildung im ambulanten Bereich arbeiten wollten, sind es nun schon 41 Prozent.

    Wunscharbeitsort ambulant angestellt

    Unsere Informationen für angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich


    Broschüre Arbeitsplatz MVZ Broschüren

    • "Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung"
    • "Haftpflicht und Haftpflichtversicherung" (ambulanter Bereich und ermächtigte KH-Ärzte)
    • „Arbeitsplatz MVZ" - Ein Leitfaden für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren“ inklusive Checkliste für Vertragsverhandlungen, FAQ u.v.m. (Leseprobe)

      [EXKLUSIV FÜR MITGLIEDER, online oder beim zuständigen Landesverband bestellbar]

    Musterverträge Musterverträge

    • Anstellung am MVZ in Vollzeit
    • Anstellung am MVZ in Teilzeit (bei gleichzeitiger Tätigkeit am Krankenhaus) + Änderungsvertrag mit dem Krankenhaus für eine Teilzeitbeschäftigung im MVZ
    • Standard-Anstellungsvertrag für sich im ambulanten Bereich weiterbildende Ärzte

      [EXKLUSIV FÜR MITGLIEDER, beim zuständigen Landesverband bestellbar]

    Arbeitsrechtliche Beratung Arbeitsrechtliche Beratung

     

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