Es geht um ein aktuelles Stimmungsbild …

Kaum fundiertes Material über Arbeitssituation / MB-Befragung soll helfen

Von Angelika Steimer-Schmid

Berlin (ass). In immer mehr Statistiken taucht eine immer weiter wachsende Zahl an angestellten Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich auf, sei es in der niedergelassenen Praxis, in einem Medizinischen Versorgungszentrum, in einer Berufsausübungsgemeinschaft u.Ä. Unisono wird auch in den verschiedenen Fachmedien festgestellt, dass immer häufiger diese Angestellten-Tätigkeit neben jener im Krankenhaus von den Ärztinnen und Ärzte gewählt wird. Selbst die Kassenärztlichen Vereinigungen, wo die angestellten Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich vollwertige Pflichtmitglieder sind, haben inzwischen festgestellt, dass es immer mehr Ärztinnen und Ärzte in diesem Beschäftigungsverhältnis gibt. Dort macht sich nun die Sorge breit, dass damit dem klassisch freischaffenden Arzt in diesen Selbstverwaltungsgremien durch die zunehmend größer werdende Gruppe angestellter Ärztinnen und Ärzte als Vollmitglieder eine neue Politik-Richtung abverlangt werden könnte. Denn ambulante Versorgungseinheiten mit angestellten Ärztinnen und Ärzten wurden aktuell auch wieder in der neuen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) benachteiligt (die MBZ berichtete). Und genau daran lässt sich auch verdeutlichen, dass es einen interessengeleiteten Schulterschluss zwischen jenen, die angestellt sind, und jenen, die sie anstellen, geben muss, um diese gemeinsamen Benachteiligungen in der gemeinsamen Selbstverwaltung künftig zu verhindern. Auf dem zurückliegenden Deutschen Ärztetag war zudem eine heftige Auseinandersetzung zwischen dem Marburger Bund und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung darüber entbrannt, dass keinem künftigen Arzt eine wie auch immer geartete Pflicht-Weiterbildungszeit im ambulanten Bereich auferlegt werden darf. Es folgte schließlich als weitere logische Konsequenz die Forderung, dass jene, die einen Teil ihrer Weiterbildung im ambulanten Bereich freiwillig absolvieren  – keinerlei finanzielle Nachteile gegenüber den Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus entstehen dürfen. Will heißen: Es muss einen Tarifvertrag mit dem MB geben, der die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich sichert. Und obwohl diese Forderung nach einem Tarifvertrag mehrheitlich vom Deutschen Ärztetag verabschiedet wurde, geht es im Augenblick in der Diskussion dazu nicht wirklich voran. Was die Situation auch erschwert, ist die Tatsache, dass es keine zuverlässigen Angaben darüber gibt, wie die aktuellen Bedingungen für die angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich sind. Und genau darüber möchte der Marburger Bund nun mit der Befragung mehr erfahren, um in die zum Teil unerquicklichen Diskussionen konkrete Aussagen von der Basis einbringen zu können.

 

Ergebnisse und Auswertung der MBZ-Umfrage ->