Angestellte Ärzte sind angestellte Ärzte sind angestellte Ärzte …
… und der Marburger Bund ist der Verband aller (!) angestellten Ärztinnen und Ärzte
Von Armin Ehl
Satzungsgemäße Aufgabe, Anspruch und Selbstverständnis des Marburger Bundes ist es, sich für die Wahrung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte einzusetzen. Die wesentlichen Arbeitsbereiche des Verbandes sind die Gesundheitspolitik, die Berufspolitik und die Tarifpolitik. Dazu gehört auch der Einsatz für die ermächtigten und – mit zunehmender Bedeutung – im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, die in MVZ angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie diejenigen, die sich im ambulanten Bereich in der Weiterbildung befinden. Die Anfragen aus dem ambulanten Bereich haben beim MB sowohl bei den Landesverbänden als auch beim Bundesverband in den vergangenen Jahren beträchtlich zugenommen. Kein Wunder. In der Ärztestatistik für 2012 (Quelle: Statistik der Bundesärztekammer, siehe auch S. 6) werden 20.900 angestellte Ärzte in der ambulanten Versorgung geführt.
Fehlende Gegnerfreiheit
Der MB organisiert eine wachsende Zahl von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich, da zunehmend mehr angestellte Ärzte in diesem Sektor tätig sind. Sie wurden MB-Mitglieder in ihrer Zeit als Medizinstudierende oder spätestens als Krankenhausärzte. Der MB ist damit auch die legitime Vertretung von angestellten Ärzten in Praxen und MVZ. Andere ärztliche Berufsverbände sind Mischformationen, die beispielsweise Praxisinhaber und angestellte Ärzte gleichermaßen vertreten wollen. Juristen sprechen hier von fehlender Gegnerfreiheit. Bereits 2007 gerieten die Arbeits-und Vergütungsbedingungen in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ins Visier des MB. Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung war auf Grundlage des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes 1999 u. a. die Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen einerseits und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung andererseits abgeschlossen worden. Darin wurde vereinbart, einen Zuschuss je Stelle in den Praxen in Höhe von 2.040 Euro pro Monat insgesamt zu gewähren. Die finanzielle Schlechterstellung der Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner im Vergleich zur Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in der stationären Weiterbildung mit MB-Tarifvertrag war eklatant und unerträglich. Durch eine Umfrage unter den MB-Mitgliedern kamen zudem erschütternde Zustände in den Weiterbildungspraxen zutage. Die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) reagierten zurückhaltend. Gemeinsam mit dem Hausärzteverband hat der MB eine Angleichung der Vergütung für die Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner auf das Tarifniveau der arztspezifischen MBTarifverträge gefordert und durchgesetzt. Dieses Beispiel belegt, dass es in der ambulanten Versorgung kein Sondersystem geben darf, in dem allein der Arbeitgeber darüber entscheidet, wie Ärztinnen und Ärzte vergütet werden. Der MB ist die einzige Ärztegewerkschaft in Deutschland. Als Tarifvertragspartei blickt der MB auf jahrelange für die Ärztinnen und Ärzte positive Erfahrungen zurück. Die MB-Tarifexperten wissen, wie Tarifverträge gestaltet sein müssen, und verfügen über die Durchsetzungsmacht einer starken Gewerkschaft. Täglich erreichen den Verband tarifliche und berufsrechtliche Anfragen von Mitgliedern, die im ambulanten Bereich tätig sind. Aus der Beratungstätigkeit weiß der MB also genau, wo die angestellten Kolleginnen und Kollegen der Schuh drückt. Der MB lehnt tariflose Zustände grundsätzlich ab! Notwendig sind auch in den Praxen tarifvertraglich abgesicherte Mindestarbeitsbedingungen, wie sie in allen anderen Bereichen unserer Gesellschaft und in den Krankenhäusern üblich sind. Unverbindliche Absichtserklärungen oder abstruse Selbstverpflichtungsideen, wie sie zurzeit aus den Reihen der „gemischten Verbände“ kolportiert werden, helfen den angestellten Ärzten in der ambulanten Versorgung nicht weiter. Hier zeigt sich deutlich, dass verbandsinterne Interessenausgleichsmechanismen in „gemischten Verbänden“ eine echte Interessenvertretung für ihre angestellten Mitglieder unmöglich machen; die Interessen der niedergelassenen „Ur-Mitglieder“ stehen stets im Vordergrund. Angestellte Ärzte im ambulanten Bereich müssen sich auf Tarifverträge berufen können, die einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, sei es dem Praxisinhaber oder dem MVZ-Betreiber, begründen.
Aspekte der Berufspolitik
In den Vertreterversammlungen der KVen wird auch über die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung entschieden. Da künftig zunehmend Teile der Weiterbildung einzelner medizinischer Fachgebiete in den MVZ und Praxen stattfinden sollen, werden diese berufspolitischen Aspekte nicht nur in den Kammern (wo sie hingehören), sondern auch in den KVen diskutiert werden. Der MB wird sich daher künftig vermehrt in den Vertreterversammlungen der KVen einbringen (vgl. Beschluss Nr. 14 der 124. Hauptversammlung, Oktober 2013). Zur Vorbereitung auf die Wahlen zu den Vertreterversammlungen müssen MB-Ärztenetzwerke im ambulanten Bereich ausgebaut werden. Seit der tarifpolitischen Verselbstständigung des MB 2006 konnten gute Erfahrungen mit Ärztesprecher-Treffen und Netzwerken gemacht werden. Der MB hält zudem mit seiner arbeitsrechtlichen Beratung sowie Musterverträgen konkrete Leistungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich vor. Die MB-Serviceleistungen richten sich grundsätzlich an alle Mitglieder, gleichgültig ob sie im stationären oder ambulanten Bereich tätig sind. Sehr wichtig gerade für junge Ärztinnen und Ärzte, die mit den ersten Arbeitsverträgen konfrontiert werden, ist die professionelle und für Mitglieder kostenfreie Rechtsberatung. Mehr als 40 Juristinnen und Juristen arbeiten in den MBLandesverbänden, die die MBMitglieder arbeitsrechtlich beraten. Sie prüfen Arbeitsverträge und beraten auch in allen berufsrechtlichen Fragen, ebenso bei der Niederlassung. Der MB vertritt seine Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen schließlich in Prozessen und übernimmt hierfür die Kosten.
Starke Stimme
In der verfassten Ärzteschaft ist der MB die starke Stimme der angestellten Ärztinnen und Ärzte, wenn es darum geht, die Interessen aller angestellten Ärztinnen und Ärzte zu wahren. Das ist beispielsweise auf dem Ärztetag in Hannover 2013 wieder deutlich geworden, als es um die Pflicht zur Weiterbildung im ambulanten Bereich ging und nicht sachgerechte Pflichtteile in der ambulanten Versorgung vom MB abgewendet wurden. Da mehr und mehr angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich arbeiten, müssen die spezifischen Arbeitsbedingungen der Angestellten auch hier berufs- und tarifpolitisch denen im stationären Bereich angepasst werden. Angestellte Ärztinnen und Ärzte gehören in den MB; sie sind der MB. So sollten sich in Zukunft die in MVZ und Praxen tätigen Ärztinnen und Ärzte stärker in ihren Verband einbringen. Die notwendigen, zusätzlichen Strukturen werden gerade geschaffen. Zögern Sie nicht, Ihre Stimme im MB zu erheben. MB – mehr bewegen!
Zum Autor
Armin Ehl ist Hauptgeschäftsführer des MB-Bundesverbandes.