Nach der MBZ-Kampagne ist vor den Wahlen
Warum sich ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte mit der KV befassen sollten …
Von Jörg Ziegler
Mit der Ausgabe 4/2016 der Marburger Bund Zeitung vom 25. März endete die die Kampagne „Gemeinsam im Einsatz für ambulant Angestellte“. Aber damit ist die Arbeit vor Ort erst richtig losgegangen. Denn jetzt galt und gilt es, dieser Ärzte-Gruppe vor Ort in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Gehör zu verschaffen. Dabei ist jede und jeder Einzelne gefordert, sei es durch Stimmabgabe bei den anstehenden Wahlen, sei es durch die Kandidatur für einen Sitz in der Vertreterversammlung (VV), sei es als Mitglied im „Beratenden Fachausschuss angestellte Ärzte“ oder in anderen (Fach-)Ausschüssen.
Nochmals zur Erinnerung. Die Gründe, warum sich Ärztinnen und Ärzte in ambulanter Anstellung mit ihrer KV befassen sollten, sind vielschichtig. Zwar haben sie oft keine Berührungspunkte mit dieser sogenannten Selbstverwaltungskörperschaft – außer der Tatsache, dass ihre Anstellung vom Zulassungsausschuss der KV genehmigt werden muss und sie dann – sofern mit mindestens hälftigem Versorgungsauftrag tätig – als Pflichtmitglied einen finanziellen Beitrag zahlen. Aber da die KV per Gesetz ihre Angelegenheiten selbstständig verwalten darf, bedeutet dies, dass etwa die wesentlichen Entscheidungen über Honorare und Vergütung von ärztlichen Leistungen sowie zu rechtlichen Fragen dort getroffen werden. Sie zeichnet auch verantwortlich für Qualitätssicherungsmaßnahmen in den einzelnen Fachrichtungen sowie für die Organisation und Kontrolle der Abrechnung.
Das oberste Gremium einer KV ist die VV, in dem die maßgeblichen Entscheidungen getroffen werden. Für die VV kann sich jedes KV-Mitglied zur Wahl stellen, sofern es mit mindestens hälftigem Versorgungsauftrag tätig ist. Deshalb kommt den anstehenden KV-Wahlen so große Bedeutung zu.
Die Gruppe der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte wird dabei immer wichtiger, weil sie stetig wächst – laut aktueller Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist die Anzahl der angestellten Vertragsärzte 2015 weiter gestiegen auf 26.091. Allerdings spiegelt sich die Zahl der Ärztinnen und Ärzte bislang in keiner Weise in den KVen wider. Und die, die dort derzeit in Amt und Würden über Wohl und Wehe auch dieser Ärzte-Gruppe entscheiden, setzen sich kaum bis gar nicht für deren Interessen ein. Im Gegenteil: Auf Bundesebene zieht sowohl der Vorstand als auch der VV der KBV seit langer Zeit gegen kooperative Strukturen zu Felde, in denen die angestellten Ärzte arbeiten. Bevorzugt werden wirtschaftlich selbstständige Niederlassungen in Einzelpraxis. Nach Aussagen von KBV-Boss Dr. Andreas Gassen ist nur diese Leistungserbringerform der „Goldstandard“ in der ambulanten Versorgung und jede angestellte ärztliche Tätigkeit bedeutet eine Gefährdung der Freiberuflichkeit. Bestätigt wurde seine Ansicht durch Beschlüsse der KBV-VV, also der Funktionäre auf Bundesebene.
Ein ähnliches Bild zeichnet sich in den KVen. Über Jahre wurden in unterschiedlicher Intensität beispielsweise die MVZ bekämpft. Auch die Tätigkeit des einzelnen angestellten Arztes wurde und wird noch sehr oft nicht der des niedergelassenen Kollegen in der wirtschaftlichen Bewertung und in der Akzeptanz durch die KV – etwa bei der Anwendung disziplinarischer Regeln – gleichgestellt.
Vor diesem Hintergrund sollten die ambulant angestellten und ermächtigten Ärztinnen und Ärzte sich künftig selbst für ihre Interessen in der KV engagieren und die verkrusteten Strukturen aufbrechen. Dabei steht ihnen der MB als starker Partner zur Seite, der sich für die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte einsetzt.
Deshalb gilt – getreu dem Motto des MB-Networking-Events: Kommen Sie jetzt in die Pötte und machen Sie Dampf in der KV. Engagieren Sie sich und sorgen Sie so für frischen Wind. Tragen Sie dazu bei, Strukturen zu verändern, damit die Interessen der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt werden. Also: Werden Sie Kandidatin/Kandidat auf einer MB-Liste bei den KV-Wahlen. Wenden Sie sich dazu jetzt an Ihren MB-Landesverband. Adressen finden Sie im Internet unter:
www.marburger-bund.de/landesverbaende
Eine weitere Möglichkeit, auch ohne der VV anzugehören, ist das Engagement im erwähnten „Beratenden Fachausschuss angestellte Ärzte“, der gemäß Versorgungsstärkungsgesetz bei den KVen und der KBV zu bilden ist, um dort eine entsprechende Mitbestimmung Angestellter sicherzustellen. Für eine Mitarbeit in diesem Gremium reicht eine einfache KV-Mitgliedschaft aus. Dasselbe gilt für eine Mitarbeit in den anderen Ausschüssen der KV. Wenden Sie sich bei Interesse dazu ebenfalls an Ihren MB-Landesverband.
Dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nutzen sollte, versteht sich von selbst. Dazu sollte im Vorfeld jede Ärztin und jeder Arzt prüfen, wann die Wählerlisten ausgelegt werden und ob sie oder er dort geführt wird. Denn aus den Wählerlisten ergibt sich das aktive und passive Wahlrecht, sprich ob jemand lediglich wahlberechtigt oder auch wählbar ist.
Also: Beteiligen Sie sich an den KV-Wahlen! Denn: Nur wer wählt, bestimmt mit!