Berlin, 10. März 2022 (sg). Dieses Jahr wird in allen Bezirken der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Vertreterversammlung gewählt. Damit auch angestellte Ärzte von der Möglichkeit Gebrauch machen können, zu wählen und auch zu kandidieren, ist es wichtig, überhaupt im Wählerverzeichnis zu stehen, das auf den Eintragungen im Arztregister beruht. Diese Eintragungen sollten daher unbedingt aktuell sein! Oft sind gerade bei angestellten Ärzten die Kontaktdaten und/oder der für die Wahlberechtigung maßgebliche Versorgungsumfang (Beschäftigung von mindestens 10 Wochenstunden nach § 77 Abs. 3 S.2 SGB V), veraltet oder gar nicht eingetragen.
Bitte prüfen Sie daher Ihre Daten im Arztregister! Sind Privatanschrift, Mailadresse und Versorgungsumfang korrekt? Bei vielen KVen können Sie diesen Check online machen, bitte erkundigen Sie sich nach dem lokalen Verfahren. Wichtig ist die Überprüfung nicht nur aktuell mit Blick auf die KV-Wahlen, sondern auch um langfristig mit allen anderen wichtigen Informationen versorgt zu werden.
Nachfolgend finden Sie Links zum Thema Arztregister bei Ihrer KV:
- KV Baden-Württemberg: https://www.kvbawue.de/praxis/niederlassung/arztregister/
- KV Bayern: https://dienste.kvb.de/formserve-server/
- KV Berlin: https://bit.ly/3ecCsDW
- KV Brandenburg: https://bit.ly/3e6OAGA
- KV Bremen: https://www.kvhb.de/formulare-aerzte
- KV Hamburg: https://bit.ly/3mx0Xi4KV
- KV Hessen: https://bit.ly/31Q7rQZ
- KV Mecklenburg-Vorpommern: https://bit.ly/3jDqtQE
- KV Niedersachsen: https://bit.ly/31QkZvY
- KV Nordrhein: https://bit.ly/3e2nNuW
- KV Rheinland-Pfalz: https://bit.ly/3kDplxZ
- KV Saarland: https://bit.ly/3kBRbKN
- KV Sachsen: https://bit.ly/37UV9eh
- KV Sachsen-Anhalt: https://bit.ly/2G77Oix
- KV Schleswig-Holstein: https://bit.ly/3jA8uL1
- KV Thüringen: https://bit.ly/3mAal4x
- KV Westfalen-Lippe: https://bit.ly/3kFCoyI