Angestellter Arzt im ambulanten Bereich –
So unterschiedlich arbeiten Ärztinnen und Ärzte
Ergebnisse der MBZ-Befragung
Im ambulanten Bereich – in der niedergelassenen Praxis, in einem Medizinischen Versorgungszentrum, in einer Berufsausübungsgemeinschaft u. ä. – nimmt die Zahl angestellter Ärztinnen und Ärzte stetig zu. Wie aber dort die aktuellen Arbeitsbedingungen sind, darüber gibt es nicht wirklich aussagekräftiges Datenmaterial. Aber genau darüber wollte der Marburger Bund im Interesse seiner Mitglieder durch eine Befragung mehr erfahren.
Mit über 220 Teilnehmern ist die MBZ-Befragung der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich auf eine ausgesprochen erfreuliche Resonanz gestoßen. Vor allem bemerkenswert ist, wie viel Mühe sich die Teilnehmer damit gegeben haben, die Freitext-Felder mit konkreten Ausführungen zu ihrer persönlichen Situation zu füllen.
Im Folgenden finden Sie nun die Ergebnisse der Befragung im Überblick. Die Details der Auswertung vernachlässigen Minimalangaben und sind auch immer dort nicht zu hundert Prozent abgebildet, wo von Teilnehmern einzelne Fragen nicht beantwortet wurden. Es ging mit dieser Befragung auch nicht um eine repräsentative Darstellung, sondern um einen ersten Überblick. Bei der Auswertung haben mir dankenswerterweise Stefanie Gehrlein, Stefan Pohlmann und Jörg Ziegler geholfen.
Zusammensetzung der Teilnehmergruppe
Zunächst einige allgemeine Angaben zur Teilnehmergruppe: Es haben 82 Ärzte und 125 Ärztinnen teilgenommen (14 ohne Angaben). In der Weiterbildung befanden sich 55, 166 sind bereits Facharzt. Die Fachgruppen der Psychiater und Allgemeinmediziner waren besonders häufig vertreten, gemessen an ihrer Gesamtzahl. Das Durchschnittsalter der Teilnehmer betrug 43 Jahre.
In einer Einzelpraxis waren 52, in einer Gemeinschaftspraxis/Berufsausübungsgemeinschaft 50 beschäftigt. 88 Teilnehmer gaben an in einem MVZ, vier in einer Klinik angestellt zu sein. 27 ordneten sich keiner Gruppe zu.
Die konkreten Arbeitsbedingungen
Von den 220 Ärzten arbeiten 96 in Vollzeit und 124 in Teilzeit. Dabei ist zu beachten, dass die Grenzen fließend sind. Unter Vollzeit wurden auch Stundenzahlen eingeordnet, die teilweise weit unter denen einer üblichen Vollzeitstelle liegen (beginnend bei 32 Stunden). Dazu gab und gibt es sehr unterschiedliche persönliche Arbeitszeitmodelle.
Von den in Vollzeit Beschäftigten arbeitet der weit überwiegende Teil (67 Ärzte) 40 Stunden pro Woche. Neben dem „klassischen“ 5 d/8 h-Modell gibt es auch zahlreiche andere Varianten, z.B. eine 4 Tage-Woche; 2 Tage Sprechstunde/2 OP-Tage; 29 h Sprechstunde/Rest Hausbesuche und Administration etc. Nur vier dieser Ärzte berichten von faktisch längeren Arbeitszeiten als vertraglich vereinbart (43 bis 68 h).
Die übrigen in Vollzeit Beschäftigten arbeiten zwischen 32 bis 50 pro Woche, wobei bei manchen Angaben unklar ist, ob die vereinbarte oder die tatsächliche Arbeitszeit gemeint ist.
Die meisten Beschäftigten in Teilzeit arbeiten zwischen 10 und 29 Stunden (80) und hiervon der Großteil 20 Stunden pro Woche (36), also „halbtags“ im Hinblick auf eine 40-Stunden-Woche. Das in dieser Gruppe bevorzugte Modell ist entweder 4 d x 5 h oder 5 d x 4 h. Daneben gibt es verschiedene flexible Modelle der Stundenverteilung auf die Wochentage bzw. Vor- und Nachmittagen, sogar „Homeoffice“ oder die Möglichkeit, die Lage bestimmter Stunden selbst zu bestimmen. Diese Flexibilität gilt auch für die Gruppe, die unter 20 Stunden arbeitet (18 Personen, davon drei „Ausreißer“ nach unten mit nur 10 Wochenstunden, hiervon zwei Honorarärzte) sowie die kleine Gruppe, die zwischen 20 und 29 Stunden arbeitet.
Die zweite große Gruppe der Teilzeitbeschäftigten arbeitet zwischen 30 und 40 Wochenstunden (34) und hiervon der überwiegende Teil genau 30 Stunden (18). Auch hier sind in der Gesamtgruppe die Arbeitszeitmodelle vielfältig und mit unterschiedlicher Stundenbelastung pro Tag und vielen 4-Tages-Wochen (allein 11 genannt). Mehrere Ärzte haben angegeben, dass ein bestimmter Anteil auf die Sprechstunde entfällt (z.B. 29 Stunden) und die restlichen Wochenstunden auf Hausbesuche und Administration und/oder ärztlichen Bereitschafts-/Notdienst.
Neben diesen beiden großen Gruppen gibt es zwei kleine: Drei Ärzte arbeiten unter 10 Stunden pro Woche (8, 8, 9,5 h) und ein Arzt 43 Stunden (wobei nicht klar wird, welche wöchentliche Arbeitszeit vereinbart ist).
Ambulant und stationär?
Insgesamt sind 171 der 220 Ärzte nur ambulant tätig (neben dem ambulanten Bereich angegebene Tätigkeiten, die das Kriterium „stationär“ gar nicht erfüllen, sind der ÖGD, Forschungseinrichtung oder Fitnessstudio, wurden hier bei „nur ambulant“ mitgezählt).
49 der Befragten haben angegeben, auch stationär zu arbeiten (hier eingerechnet wurden Bereiche wie Operieren – unklar, ob ambulante oder stationäre Patienten -, belegärztliche und konsiliarische Leistungserbringung, honorarärztliche Tätigkeit und solche in Klinikambulanzen).
60 Ärzte haben außerdem mit Ja auf die Frage geantwortet, ob sie im ambulanten Bereich arbeiten, weil dies ein Pflichtbestandteil ihrer Weiterbildung ist. Davon ist ein Drittel (rund 20) mit den dortigen Arbeitsbedingungen zufrieden, teilweise sogar sehr. Als Gründe werden insbesondere (absteigend nach Häufigkeit) genannt:
– Größere Wertschätzung und Kollegialität als im klinischen/stationären Bereich;
– keine Dienste und weniger Überstunden;
– Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung;
– keine unnötigen Besprechungen und Visiten;
– persönlicheres Verhältnis zum Weiterbilder.
Bei den eigentlich Zufriedenen gibt es aber auch kritische Stimmen, z.B. zur Qualität der Weiterbildung und zur Höhe der Vergütung, bzw. den vertraglichen Arbeitsbedingungen.
Ein kleinerer Teil (7) ist nicht zufrieden. Als Gründe werden genannt:
– Zu niedrige Vergütung (kein Tarifvertrag), nur „billige Arbeitskraft“;
– Zu wenig Zeit für die Weiterbildung („Abarbeiten“ des Patientenstroms);
– Weiterbildung qualitativ schlecht.
An Fachärzte und Weiterzubildende ohne ambulante Pflichtanteile wurde ebenfalls die Frage gerichtet, warum Sie ein Beschäftigungsverhältnis im ambulanten gegenüber dem stationären Bereich bevorzugen.
Als Gründe wurden genannt (absteigend nach Häufigkeit):
– keine (Bereitschafts- und Schicht-)Dienste (über 70 Nennungen);
– planbare und familien-/arbeitnehmerfreundliche Arbeitszeiten (fast 40);
– freies, eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten mit Gestaltungsmöglichkeiten
(fast 30);
– flachere Hierarchie und besseres Arbeitsklima (10);
– örtliche Gründe (Nähe zum Wohnort etc.) (5);
– Übergangsstadium zur Niederlassung (5);
– Langjährige Patientenbeziehungen mit Kontinuität (5);
– Weniger Bürokratie (4);
– Attraktivere Vergütung, insbesondere durch variable Bestandteile (4);
– Sonstige: sicheres Gehalt ohne unternehmerisches Risiko, individuelle Gestaltung der Arbeitsabläufe, zunehmende Verlagerung der Leistungserbringung in den ambulanten Bereich, Arbeitsbedingungen besser verhandelbar.
Programm-Zuschuss ja oder nein?
Interessant ist, dass nur 24 von 60 Ärztinnen und Ärzten, die als Antwortende angegeben hatten, ihren Pflichtteil im ambulanten Bereich zu absolvieren, sprich in der Allgemeinmedizin, denn sonst gibt es einen solchen bisher nicht, ihr Gehalt durch ein Förderprogramm bezuschusst wissen, nur zwei auch wissend durch das Förderprogramm Allgemeinmedizin, zwei durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Mit „Nein“ antworteten diese Frage 185, zehn wussten es nicht.
Familienfreundlich ja oder nein?
Besonderes Augenmerk ist auf die Beantwortung der Frage zu richten, ob die jeweilige Arbeitszeitgestaltung familienfreundlich ist und deshalb ausreichend Zeit für das Privatleben besteht. 165 Ärztinnen und Ärzte beantworteten diese Frage mit Ja. Dazu gab es u.a. auch folgende Antwort: „Die Arbeitszeit teile ich mir selbst ein und bestimme selbst über die Einbestellungen den Tagesablauf und damit verbunden auch Zeit für das Privatleben“
22 antworteten mit Nein. Eine Antwort dazu erläuterte: „Nein, aber das liegt nicht an der Arbeit beim MVZ, sondern an der aufwändigen Weiterbildung“. Eine weitere Antwort lautete: „Arbeitszeiten zwar flexibler, aber durch regelmäßige Überstunden kaum familienfreundlicher.“ 27 Teilnehmer antworteten mit „Teilweise“. Sechs befanden ihre Beschäftigung im Vergleich zum stationären Bereich zufriedenstellender. Und zwei weitere interessante Antworten gab es, die es lohnt zu betrachten: „Theoretisch ja, jetzt bin ich in Mutterschutz/Elternzeit – möchte Teilzeit im nächsten Jahr wieder einsteigen, problematisch, da sich kein Kollege/in findet, welche i.S. eines Jobsharing sich die Arbeit teilt – Chef übt ‚Druck‘ aus, doch wieder voll zu kommen“ und „Wäre möglich. Vertragsgestaltung aber so, dass lukrative Einnahmen erst in der ‚Freizeit‘ möglich“.
Überstunden ja oder nein?
Ohne Überstunden oder Mehrarbeit geht es offensichtlich aber auch als angestellter Arzt im ambulanten Sektor nicht. Auf die entsprechende Frage antworteten mit „Ja“ 173, „Selten“ 55, gegen „FZA“ 19, „unbezahlt“ 12, „Mit Gehalt abgegolten“ 2. Während eine Antwort lautete „Im Schnitt 1,5 bis 2 Std täglich (in der Weiterbildung)“, gaben zwei Befragungsteilnehmer an: „In der Patientenversorgung unumgänglich“ und „Ja, Arbeit im Akkord notwendig, Pausen nur bedingt möglich.“
Die Frage nach Mehrarbeit und Überstunden beantworteten aber auch 43 Teilnehmer mit „Nein“.
Die Frage nach der Bezahlung
Besonders interessant wurde es bei den Antworten auf die Frage nach dem monatlichen Brutto für wie viele Arbeitsstunden. Hier ergab sich ein breites Band an Aussagen. Um hier aussagekräftige Ergebnisse zu bekommen, wurden die Angaben in Stundenlöhne umgerechnet.
6 mal entsprach der Bruttolohn 21,9 Euro/Stunde (= IPAM-Förderung), 36 erhielten zwischen 21,9 und 30 Euro/Stunde, 76 zwischen 30 und 40 Euro/Stunde, mit 34,7 Prozent der größte Block bei den Antwortenden. Bei 58 waren es zwischen 40 – 50 Euro/Stunde, bei 14 waren es 50 bis 60 Euro/Stunde. Immerhin 14erhielten über 60 Euro/Stunde. 15 Befragte (6,9 Prozent) verwiesen auf einen MB-Tarif (u.a. TdL, VKA, Vivantes, Sana und KAH). Die mit Abstand schlechtesten Entgelte waren 15,60 Euro/Stunde (2.400 Euro für 38,5 Std/Woche), 16 Euro/Stunde (1600 Euro für 25 Std/Woche).
Die besten Entgelte waren 89,60 Euro/Stunde (8.600 Euro für 24 Std/Woche), 78,13 Euro/Stunde (10.000 Euro für 32 Std/Woche). Für die angegebene geringste Arbeitszeit von 9,5 Std/Woche gab es 38 Euro/Stunde). Für die höchste Arbeitszeit von 80 Std/Woche gab es ein Stundenentgelt von 23,75 Euro/Stunde.
Frage nach einem Bonus
Knapp die Hälfte (101 von 221) Teilnehmern haben zusätzlich zum Gehalt Bonus-Zuschläge unterschiedlichster Ausgestaltung. Das reicht von zusätzlichen Pauschalen mit einer Spanne von 15 bis 50 Prozent bei Igel-Leistungen, bis zu Dienstwagen mit freiem Sprit für Dienst- und Privatfahrten. Die Palette bietet auch die private Abrechnung bei Notdiensten am Wochenende, die teilweise Beteiligung an der Privatliquidation mit bis zu 30 Prozent. Es gibt aber auch Regelungen in Abhängigkeit vom Umsatz. Außerdem wurde z. B. auch die Beteiligung an ganz speziellen Leistungen wie zum Beispiel der Schmerztherapie, für Gutachten oder als Springerzulage bei verschiedenen Standorten im Falle von MVZ´s angegeben. Es gibt aber auch das 13. und 14. Gehalt, zusätzliche Urlaubstage bei sogenannten Brückentagen, an denen die Praxis geschlossen bleibt, eine Nebentätigkeitserlaubnis, den Kita-Zuschuss, pauschal 400 Euro im Monat. Als Bonus wurde u.a. auch die automatische tarifliche Erhöhung gemäß MB-VKA-Tarif angegeben.
Und wie steht es um das Engagement in der KV?
Und obwohl inzwischen die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich deutlich gewachsen ist, sie sogar vollwertige Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen sind, hat kein einziger der Antworten diese Frage mit ja beantwortet. Einzelne wären dazu aber durchaus bereit.
Die persönlichen Kommentare
Ausgesprochen interessant sind auch die vielen persönlichen Kommentare, die die Teilnehmer verfasst haben. Daraus exemplarisch einige Antworten.
– „Die Einbeziehung der Kollegen, die im ambulanten Bereich tätig sind, im Marburger Bund ist mehr als überfällig. Derzeit wird alles über Angebot und Nachfrage geregelt; Nachhaltigkeit und Rechtssicherheit spielen keine Rolle.
– Habe den Wechsel vor zwei Jahren nach 11jähriger OA-Tätigkeit nicht bereut.
– Im Vergleich mit Tätigkeit im stationären Bereich Arbeitszeit und freie Zeit besser und langfristiger planbar, kein Schichtdienst, kein Nachtdienst, kein WE-Dienst, jedes TZ-Modell möglich, aber z.T. längere Arbeitszeit pro Tag
– Leider sind nicht alle arbeitgebenden Ärzte gute Führungspersönlichkeiten. Dies müsste mehr zum Pflichtprogramm für arbeitgebende Ärzte werden.
– Es sollte eine Gehaltsliste (Assistenzarzt,Facharzt – je nach Jahren) geben, an denen sich die Arbeitgeber wie auch im stationären Bereich orientieren können.
– Fühle mich finanziell (auch im Vergleich zu den Kollegen aus der Klinik) nicht ausreichend honoriert.
– Es ist unglaublich, mit welchen Winkelzügen die Kollegen teilweise arbeiten, um finanzielle Vorteile aus der Anstellung eines Weiterbildungsassistenten zu ziehen.
– Tarifverträge für angestellte Ärzte im ambulanten Bereich wären als Verhandlungsgrundlage wünschenswert und würden verhindern, dass lediglich das Verhandlungsgeschick des Einzelnen über das Ergebnis bei Verträgen im ambulanten Bereich entscheidet.
– Wir brauchen dringend einen Tarifvertrag für in Hausarztpraxen angestellte Fachärzte für Allgemeinmedizin. Wann wird es diesen geben?
– Die Situation der Ärzte in Weiterbildung Allgemeinmedizin ist speziell in Berlin schlecht. Das Fördergehalt wird fast nie durch den Weiterbilder aufgestockt und die IPAM-Fördertöpfe sind auf Monate alle, so dass man schon rechtzeitig die übernächste Weiterbildungsstelle suchen muss, um nicht in unfreiwilliger mehrmonatiger Arbeitslosigkeit zu enden.
-Endlich einmal eine Befragung zur Situation angestellter Ärzte! Vielen Dank hierfür!
– Sollte erst außertariflichen Vertrag unterschreiben, der mich schlechter gestellt hätte im vgl. zum Facharztgehalt mit Diensten auf Station. Nach Beratung durch den MB konnte ich einen Vertrag nach Oberarzt-Tarif (MB-Helios) erhalten.
– Es ist dringend erforderlich, die ambulant angestellten Arzte/innen (besser) bzw. überhaupt tarifrechtlich zu vertreten! Dafür sollte sich der Marburger Bund stark machen und über die Maßen engagieren.
– Das MVZ bezahlt nach den Tarifen, die der MB für den stationären Bereich aushandelt
– Bin nach 23 Jahren im Krankenhaus froh jetzt als niedergelassener Anästhesist arbeiten zu können. Viel Arbeit tagsüber, aber keine Dienste mehr.
– Praxis ist deutlich familienfreundlicher.
– Zu einem guten Gehalt in der Praxis angestellt zu arbeiten ist für mich die beste denkbare Möglichkeit.
– War schon extrem froh über die MB-Unterstützung im ambulanten Bereich bei Problemen mit dem Arbeitgeber.
– Die Weiterbildung wird sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich mangels Zeit der Ausbilder vernachlässigt!
– Beispiel für „offene Tarifgestaltung“: eine jetzt eingestellte Kollegin mit 10 Jahren weniger FA als ich ( d.h. gerade frisch FA) verdient mehr als ich. Kommentar der Geschäftsführung: Zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort. Kommt sehr schlecht im Hinblick auf das Betriebsklima an.
– Gute Arbeitsbedingungen, für wenig Geld.
Fazit
Bei der Auswertung der Antworten haben sich einige zentrale Aussagen herauskristallisiert. Es wurde ausdrücklich gewürdigt, dass sich der MB dieser Gruppe der MB-Mitglieder intensiver annimmt. Überwiegend wurde von den Teilnehmern die hohe Flexibilität und das deutlich freiere Arbeiten im ambulanten Bereich als wesentliche Kriterien für ihre Entscheidung dort zu arbeiten angeführt. So flexibel die einzelnen Arbeitszeitmodelle auch sind, so flexibel sind auch die Stundenlöhne im ambulanten Bereich, ein wichtiger Kritikpunkt bei den Antworten zum Gehalt. Das Verhandlungsgeschick des Einzelnen ist hier offensichtlich der Gradmesser.
Das Ansinnen des MB , hier mit einem Tarifvertrag für die angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich anzusetzen, erscheint als richtiger, aber durchaus schwieriger Weg aufgrund der derzeit bestehenden großen Bandbreite an Regelungen. Es müsste sicher herausgestellt werden, dass ein Tarifvertrag als Mindeststandard formuliert wird, mehr geht deshalb immer.
Wenn sich an der Arbeitssituation etwas ändern soll, müssen sich die Betroffenen aber vor allem auch stärker in die entsprechenden Selbstverwaltungsgremien, sprich die Kassenärztlichen Vereinigungen einbringen, um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Darin sollte der Marburger Bund sie bei den kommenden KV-Wahlen 2016 intensiv durch eine rechtzeitig gestartete Kampagne unterstützen.
gez. Angelika Steimer-Schmid