Dr. Kristina Zimmermann neue Stellvertreterin des Beratenden Fachausschusses für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten

Stuttgart (fe). Dr. Kristina Zimmermann, Fachärztin für Allgemeinmedizin aus Grafenau und engagiertes Mitglied des Marburger Bundes, Landesverband Baden-Württemberg, ist neue stellvertretende Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Am 7. Februar fand die konstituierende Sitzung des Fachausschusses statt, bei der mit Dr. Sigrid Birrenbach, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Oberteuringen, auch eine neue Vorsitzende gewählt wurde.
Die weiteren Ausschussmitglieder sind: Dr. Jürgen Braun, Facharzt für Nervenheilkunde aus Mannheim, Dr. Barbara Bühler, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Heilbronn, Dr. Clemens Christ, Facharzt für Chirurgie aus Kirchheim unter Teck, Dr. Susanne Doll, Fachärztin für Innere Medizin aus Leinfelden-Echterdingen, Dr. Albrecht Hofmeister, Facharzt für Allgemeinmedizin, Fachgebiet Innere Medizin, aus Lahr, Sarah Metzger, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin aus Sindelfingen.
Dr. Zimmermann, die auch Mitglied der Vertreterversammlung KVBW ist, hatte für den MB-Landesverband im vergangenen Herbst für die Wahl der Vertreterversammlung in der KVBW kandidiert. Der MB-Landesverband war zum ersten Mal mit einer eigenen Liste Nr.13 „Marburger Bund – angestellte und ermächtigte Ärztinnen und Ärzte“ angetreten. Insgesamt hatten sich 13 MB-Kandidatinnen und -Kandidaten zur Wahl aufstellen lassen.
Für den MB-Landesverband geht es insbesondere darum, sich für die Anliegen der im ambulanten Bereich tätigen, angestellten Ärztinnen und Ärzte in der KV einzusetzen, so dass diese dort endlich gleichberechtigt wahrgenommen werden.
In Baden-Württemberg sind heute fast 3.000 Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften angestellt tätig. Über 1.600 im Krankenhaus angestellte Ärztinnen und Ärzte verfügen darüber hinaus über eine Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung.
Sie sorgen mit ihrer Kompetenz und ihrem Fachwissen schon jetzt für eine medizinisch hochwertige ambulante Versorgung und haben das Recht und die Pflicht, ihre Anliegen in der KV und deren Gremien einzubringen. Das ist das Prinzip der ärztlichen Selbstverwaltung.
„Durch die Wahl in das Gremium und als stellvertretende Vorsitzende habe ich nun die Chance, durch Mitbestimmung und Mitgestaltung den Wandel der ärztlichen Berufstätigkeit als Thema in die KV zu tragen!“, so Dr. Zimmermann. Lesen Sie dazu auch im Netz das Interview mit ihr unter:
Dem beratenden Fachausschuss für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten gehören insgesamt acht Mitglieder an: drei ärztliche Mitglieder aus der hausärztlichen Versorgung, drei ärztliche Mitglieder aus der fachärztlichen Versorgung, ein Facharzt für (Kinder- und Jugend-)Psychiatrie und Psychotherapie, für Nervenheilkunde, für psychotherapeutische Medizin oder ein überwiegend psychotherapeutisch tätiger Arzt sowie ein psychologischer Psychotherapeut oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
Insgesamt setzen sich 50 Delegierte in der Vertreterversammlung der KV in der nächsten sechsjährigen Amtsperiode (1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2022) für die Belange ihrer Mitglieder ein. Die Vertreterversammlung besteht aus 45 ärztlichen Vertretern und fünf Vertretern der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.