Als angestellte Ärztin in Gremien der KV – lohnt sich dieses berufspolitische Engagement?
Warum sich ambulant angestellte Ärzte in Gremien ihrer Selbstverwaltung engagieren sollten
Von Dr. Martina Wenker
Im Rahmen der MBZ-Kampagne „Gemeinsam im Einsatz für ambulant Angestellte“, die dieser stetig zunehmenden Ärzte-Gruppe ein besonderes Augenmerk widmet, kommen auch angestellte Ärztinnen und Ärzte zu Wort, die sich in den Gremien von Kassenärztlichen Vereinigungen für die Belange der angestellten Ärztinnen und Ärzte engagieren. Den Auftakt macht Dr. Martina Wenker, unter anderem Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und als Krankenhausärztin in der KV Niedersachsen aktiv.
Ein Blick in die jährlich veröffentlichte Ärztestatistik der Bundesärztekammer weist seit einigen Jahren einen beachtenswerten Trend auf: Die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten, vertragsärztlichen Bereich hat sich seit 1993 fast verfünffacht, Tendenz weiter stetig steigend. All diese Kolleginnen und Kollegen sind, ebenso wie alle ermächtigten Krankenhausärzte, Pflichtmitglieder der regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen. Aber wer vertritt dort deren berechtigte Interessen, beispielsweise den Wunsch der jüngeren Ärztegeneration nach Arbeitsplatzgestaltung in Teilzeit, in flexiblen Teamarztmodellen, in ärztlichen Kooperationen? Rhetorisch gefragt: Wenn wir es nicht selbst tun, wer dann?
Beweggründe
Welches waren meine persönlichen Beweggründe, damals, 1991, zum einen als angestellte Ärztin im Krankenhaus zu bleiben, mich aber andererseits in den Gremien der ambulanten vertragsärztlichen Selbstverwaltung zu engagieren?
Rückblickend habe ich vor 25 Jahren als junge Fachärztin vor der damals traditionellen Entscheidung gestanden, entweder den Karriereweg Krankenhaus mit der Option einer Oberarztstelle fortzuführen oder den Weg in die eigene Praxis, also in die berufliche Selbstständigkeit zu gehen. Geholfen hat mir in dieser persönlichen Entscheidungsfindung die freiwillige Wahlmöglichkeit einer neunmonatigen Tätigkeit als angestellte Ärztin in der Weiterbildung in einer großen internistischen Dialysepraxis. In dieser Zeit habe ich zum einen die Möglichkeiten der ambulanten Medizin in meinem Fachgebiet kennengelernt, zudem auch die Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Versorgung. Schlussendlich habe ich mich, auch wegen der konkreten Aussicht auf eine Oberarztstelle, für die Fortsetzung meiner beruflichen Laufbahn im Krankenhaus entschieden.
Eines aber hat dieser „Ausflug“ in die vertragsärztliche Versorgung bei mir bewirkt. Durch die frühen Erfahrungen noch während der Weiterbildungszeit in der ambulanten Medizin habe ich mich auch berufspolitisch für diesen Bereich interessiert und mich mit meiner Facharztanerkennung in das Arztregister eintragen lassen. Diese Eintragung in das Arztregister begründete zum damaligen Zeitpunkt eine außerordentliche Mitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mit der Begründung, dass vor allem die noch in Krankenhäusern tätigen Ärzte zur Wahrung ihrer Berufschancen Einfluss auf die Entscheidungen der KVn nehmen können.
Inzwischen blicke ich auf eine 20-jährige aktive Gremienarbeit als Oberärztin mit eigener KV-Ermächtigung im Bezirksvorstand Hildesheim der KV Niedersachsen, als Vertreterin der ermächtigten Ärzte im regionalen Zulassungsausschuss sowie auf der Landesebene als Mitglied in der Vertreterversammlung der KV Niedersachsen in Hannover zurück. Und ich stelle fest, dass diese Begründung unverändert hochaktuell ist: Wir angestellten und ermächtigten Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Bereich müssen zur Wahrung unserer Berufschancen Einfluss auf die Entscheidungen der KVn nehmen!
Sachkenntnis und Sichtweise
Insbesondere meine langjährige Tätigkeit als Beisitzerin im Zulassungsausschuss und im Vorstand meiner Bezirksstelle der KV Niedersachsen hat mir über viele Jahre ermöglicht, mich unmittelbar auf regionaler Ebene für die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung einzusetzen. Bei vielen Fragen und Entscheidungen ist unsere konkrete Sachkenntnis und Sichtweise notwendig und wird auch gehört und berücksichtigt.
Überdies habe ich im Dialog mit den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen eines gelernt: Wir müssen uns gemeinsam einsetzen für den Erhalt des freien Arztberufs. Ob in Klinik oder Praxis – es sind zunehmende wirtschaftliche Zwänge, die unseren Entscheidungsfreiraum in Diagnostik und Therapie immer mehr einschränken. Und dieses gilt überall, ob im Angestelltenverhältnis oder in beruflicher Selbstständigkeit.
Nicht zuletzt ist dieses der wichtigste Grund überhaupt, warum wir uns als angestellte Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Bereich auch in unseren dort zuständigen Selbstverwaltungsgremien engagieren sollten, es lohnt sich!
Zur Autorin
Dr. Martina Wenker ist Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, Präsidentin der Landesärztekammer Niedersachsen, kooptiertes Mitglied im MB-Landesverband Niedersachsen, Mitglied im Bezirksvorstand Hildesheim der KV Niedersachsen (KVN), Vertreterin der ermächtigten Ärzte im regionalen Zulassungsausschuss und Vorsitzende des beratenden Fachausschusses „Ermächtigte Ärzte“ der KVN.