Nach dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden gesetzlich krankenversicherte Patienten ambulant in der Regel von sogenannten Vertragsärzten versorgt. An der vertragsärztlichen Versorgung können aber auch andere Mediziner teilnehmen: sogenannte ermächtigte Ärzte.

Der Zulassungsausschuss, ein von der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung und von den Krankenkassen besetztes Gremium, kann Ärzte ermächtigen, gesetzlich Versicherte zu behandeln, wenn etwa eine Unterversorgung der Bevölkerung besteht oder droht. Dabei legt der Ausschuss genau fest, wie lange, wo und in welchem Umfang der ermächtigte Arzt tätig sein darf. Auch ausländische Ärzte, Krankenhausärzte und Institutionen können ermächtigt werden.

(Quelle: gbe-bund)