Berlin, 27. Januar. Der Deutsche Bundestag hat das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) beschlossen. Neben anderen Regelungen, mit denen die Regierung auf diverse Skandale insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung reagiert, wird nun festgehalten, dass die Voraussetzung zur Mitgliedschaft angestellter Ärztinnen und Ärzte in ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) konkretisiert wird. Heißt es bislang im Gesetz, dass Ärzte dazu mindestens halbtags arbeiten müssen, so wird diese Formulierung nunmehr auf mindestens zehn Stunden konkretisiert. Das Parlament kommt damit einem Ansinnen der Marburger Bundes nach, für das er sich immer wieder nachdrücklich eingebracht hatte. Nun haben die Kassenärztlichen Vereinigungen weniger Möglichkeiten, halbtags tätige Ärztinnen und Ärzte kreativ bei Wahlen „auszusperren“.