Situation ambulant angestellter Ärzte in den Blick genommen

Berlin (jz). Die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften steigt stetig. Setzt sich dieser Trend der zurückliegenden Jahre fort, werden in absehbarer Zeit die ambulant angestellten Kolleginnen und Kollegen ein Drittel der in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Mediziner ausmachen.

„Angesichts dieses strukturellen Wandels bedarf es aus Sicht des Marburger Bundes einer besonderen Wahrung der Belange der im ambulanten Bereich angestellten Ärztinnen und Ärzte durch eine berufspolitisch und in der Gestaltung von Arbeitsbedingungen erfahrene Interessenvertretung“, heißt es dazu im Positionspapier des Marburger Bundes „zur Situation angestellter Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich“.

Der MB-Arbeitskreis „Ambulante Medizin“ unter Leitung von Bundesvorstandsmitglied Dr. Frank J. Reuther, der das Gremium in der neuen Legislatur übernommen hatte, hat sich in seiner konstituierenden Sitzung mit den Positionierungen befasst und dem Inhalt grundsätzlich zugestimmt (lesen Sie dazu auch ein Interview mit Dr. Reuther). Kritisch bewerteten einige Mitglieder die Forderung, einen eigenen Wahlkörper für ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte durch den Gesetzgeber in den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verankern zu lassen. Die Meinungen gingen ausei­nan­der, ob es nicht auch möglich sei, die Repräsentanz der Angestellten ohne ein solches Instrument zu erreichen.

In diesem Zusammenhang ließ der Arbeitskreis, in den überwiegend Ärztinnen und Ärzte berufen wurden, die in ihren KVen aktiv sind, die zurückliegenden Wahlen zu den Vertreterversammlungen Revue passieren. Mehrere MB-Mitglieder haben durch das verstärkte Engagement des Verbandes ein Mandat errungen und sind zudem in beratende Fachausschüsse für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten berufen worden. Arbeitskreismitglied Dr. Kristina Zimmermann aus Baden-Württemberg sitzt auf Bundesebene in diesem Gremium der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Mit Blick auf die fehlende Tarifbindung der ambulant Angestellten, die sie in Teilen erheblich schlechter stellt als Ärzte in Akut-Häusern, sprach sich der Arbeitskreis für Tarifverhandlungen als Modellprojekt aus. Diese sollen auf Grundlage des Tarifvertrags mit den kommunalen Arbeitgebern und bereits bestehender MB-Musterverträge erfolgen.

Der gegenwärtige Kenntnisstand etwa zur Entlohnung im ambulanten Sektor beruht unter anderem auf einer früheren MBZ-Umfrage zur Situation der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte. Die Arbeitskreismitglieder regten an, die Umfrage zu wiederholen und breiter aufzustellen. Überdies soll sie durch eine Online-Umfrage ergänzt werden, die auch in externen Medien beworben wird.

Überdies wird der Bundesvorstand gebeten, bei der kommenden Hauptversammlung zwei Anträge einzubringen, die der Benachteiligung von ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzten entgegenwirken sollen beziehungsweise deren Stellung klarstellen.