Wie werden Ärzte in ambulanter Anstellung am besten erreicht?
Berlin, 13. November 2020 (jz). Mehr als 37.000 Ärztinnen und Ärzte sind mittlerweile in Einzelpraxen, MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften angestellt, Tendenz steigend. Ihren Interessen in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) deutlich mehr Gehör zu verschaffen, hat sich der Marburger Bund auf die Fahnen geschrieben. Im Fokus stehen hierbei die KV-Wahlen 2022 für die Vertreterversammlungen (auch Thema eines Workshops in Vorbereitung auf die 137. Hauptversammlung).
Unter Leitung von Sylvia Ottmüller und Dr. Andreas Botzlar aus dem MB-Bundesvorstand hat der Arbeitskreis Ambulante Medizin Mitte Oktober eben darauf den Blick gerichtet. Im Austausch mit Dr. Peter Velling, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren, ging es vor allem um die Frage, wie die Ärztinnen und Ärzte in ambulanter Anstellung bestmöglich erreicht werden können. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass diese selbst viele wertvolle Informationen aus den KVen zu beispielsweise Ausschreibungen nicht erreichten, weil derartige Informationen oft an eine persönliche E-Mail-Adresse gebunden sind. Approbierte Ärzte und ausgebildete Fachärzte werden auf Antrag im Bundesarztregister durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung geführt, die jeweilige KV führt das Register auf Bezirksebene. Insofern liegt aus Sicht vieler KVen die Verantwortung, dass die Daten in ihrer aktuellen Fassung vorliegen, beim Mitglied selbst. Daher forderte der MB-Arbeitskreis die Ärzte in ambulanter Anstellung nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihre persönlichen Angaben im Arztregister aktuell und vollständig sind (siehe Aufruf unten).
Daneben will das Gremium gegen das Auseinanderfallen von Arbeits- und Zulassungsrecht eintreten. Hintergrund sind Fälle, in den angestellten Ärzten seitens der Praxisinhaber gekündigt und gleichzeitig der Entzug der Zulassung veranlasst wurde, obwohl die Rechtmäßigkeit der Kündigung noch ungeklärt war. Daher strebt der Arbeitskreis an, die bestehende Rechtslage zu korrigieren.
Ferner waren die Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis Thema der digitalen Sitzung, der zunehmend integraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung, vor allem im vertragsärztlichen Bereich, sein wird. Ab 2021 wird er verpflichtend für bestimmte Anwendungen benötigt.
AUFRUF
Aktualisieren und vervollständigen Sie jetzt Ihre persönlichen Daten im Arztregister Ihrer KV hier
Damit auch Sie alle wichtigen Infos erhalten!