MB-Mitglied in ambulanter Anstellung

„KV-Mitglied – was nun?“: Hilfreiche Tipps und Tricks von Dr. Kristina Zimmermann / Wahlen im Blick

Online, 7. Februar 2022 (jz). Immer mehr Ärztinnen und Ärzte spielen mit dem Gedanken, in die ambulante Anstellung zu wechseln. Dabei wissen sie oft nicht, was sie erwartet.

Unter der Überschrift „KV-Mitglied – was nun?“ gab Dr. Kristina Zimmermann beim Live-Online-Seminar „Anstellung im ambulanten Bereich“ hilfreiche Tipps und Tricks. Zum Zeitpunkt des Seminars war das MB-Mitglied noch Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten der KV Baden-Württemberg und Mitglied des entsprechenden Ausschusses auf Bundesebene. Inzwischen hat es sie beruflich in ein anderes Bundesland verschlagen.

Für Zimmermann gehört zu einer ambulanten Anstellung auch eine MB-Mitgliedschaft. Schließlich sei der MB der Verband aller angestellten und beamteten Ärzte in Deutschland, begründete sie ihre „Kernbotschaft“. So erhielten Kolleginnen und Kollegen, die neu im KV-System sind, beim jeweiligen MB-Landesverband aber auch bei der zuständigen KV „alle wichtigen Informationen“ – etwa über die jeweiligen Internetauftritte. Neben zahlreichen Informationen seien in der KV vor allem auch Ansprechpartner für unterschiedlichste Bereiche respektive in verschiedenen Abteilungen aufgeführt wie „Team Sicherstellung/Weiterbildung“, „Jobsharing und Anstellung mit Leistungsbeschränkung“ oder „Praxisservice“.

Ihr Tipp: „Mailen Sie und/oder rufen Sie direkt dort an.“ Denn die KVen selbst verstünden sich inzwischen als Dienstleister für Ärzte im ambulanten Bereich. Zudem stehe der MB als Berater hilfreich zur Seite.
Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in den einzelnen KVen zu den Vertreterversammlungen – sie ist das oberste KV-Organ, das etwa Satzung und Haushalte beschließt, den Vorstand wählt und überwacht und Ausschüsse einrichtet – erläuterte Zimmermann, wer Mitglied in einer KV ist. Denn nur Mitglieder sind wahlberechtigt und können gewählt werden.

Das ist gerade deshalb von großer Relevanz, weil die ambulant tätigen angestellten Ärzte inzwischen eine ernstzunehmende Größe darstellen. Bundesweit zählen sie mittlerweile fast 50.000 Ärzte. Daher ist das MB-Ansinnen, ihnen für ihre berechtigten Anliegen Gehör zu verschaffen, indem möglichst viele von ihnen in die KV-Vertreterversammlung gewählt und in die Fachausschüsse berufen werden.

KV-Mitglieder sind etwa

  • bei Vertragsärzten und in zugelassenen MVZ tätigen angestellten Ärzte, die mindestens zehn Stunden pro Woche tätig sind, sowie sogenannte Jobsharing-Partner,
  • die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ermächtigten Krankenhausärzte.

Für die Tätigkeit in ambulanter Anstellung oder im Jobsharing sind eine Facharztanerkennung und Arztregistereintrag (siehe Hinweiskasten) Vo¬raussetzung. Zudem bedarf sie der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss. Wichtiger Hinweis: „Eine Zulassung kann bis zu zwölf Wochen dauern“, warnt Zimmermann. Ergo: Den Antrag rechtzeitig stellen.
Ebenfalls in die Gruppe der Angestellten fällt der Arzt in der Weiterbildung wie auch der sogenannte Sicherstellungs- oder Entlastungsassistent, der als Facharzt unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Praxisinhaber vertreten kann. Allerdings sind beide keine KV-Mitglieder und erhalten daher keinerlei Informationen aktiv von der KV.

Sollte der Gedanke, in die ambulante Anstellung zu wechseln, Gestalt annehmen, bieten sich aus Sicht von Zimmermann, neben der Suche in den jeweiligen regionalen Ärzteblättern, vor allem die Praxisbörse der KVen an. Dort können unter anderem Suchanzeigen geschaltet werden.

Eine klassische Bewerbung ist im ambulanten Bereich eher unüblich. Vielmehr reiche oft schon ein Telefonat, um ein Kennenlernen zu vereinbaren. „Es läuft sehr unkompliziert ab. Man muss meist nicht einmal Bewerbungsunterlagen mitbringen“, schilderte Zimmermann ihre Erfahrung. Nach ihrem Dafürhalten sollte man beim potenziellen neuen Arbeitgeber vorab hospitieren: „Man bekommt die Stimmung mit, lernt das Team, die Patienten und die Arbeitsabläufe kennen.“ Zum wichtigen Thema Arbeitsvertrag verwies sie auf die vorangegangenen juristischen Beiträge des Webinars (siehe „Weitere Infos“ unten).

An die Adresse aller ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte, die KV-Mitglied sind oder es zeitnah werden, warb sie nachdrücklich, sich im jeweiligen beratenden Fachausschuss für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten zu engagieren, wofür die KV-Mitgliedschaft ausreicht. Als noch wichtiger erachtete sie jedoch, bei den anstehenden Wahlen zu den einzelnen Vertreterversammlungen aktiv zu werden: „Wählen Sie oder stellen Sie sich zur Wahl auf einer MB-Liste.“ Devise: „MBler wählen MBler und Angestellte wählen Angestellte.“ Schließlich gilt es, den Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte in den KVen mehr Gehör zu verschaffen.

Weitere Infos
Teil 1 bis 5 des MB-Webinars sind im Internet zu finden Sie hier