Einzelkämpfer-Praxis und back to the roots
Weiterbildung in ambulanter Anstellung: Dr. Sönke Freischmidt aus Schleswig-Holstein schildert seine Erfahrungen
Online, 21. Januar (jz). Für Dr. Sönke Freischmidt aus Schleswig-Holstein steht fest. „Mit dem jetzigen Kenntnisstand würde ich mich wieder so entscheiden“, sagte der angehende Allgemeinmediziner beim Live-Online-Seminar „Anstellung im ambulanten Bereich mit Tipps und Tricks von Ärztinnen und Ärzten, Juristinnen und Juristen des Marburger Bundes“, an dem mehr als 700 Interessierte teilnahmen.
Unter der Überschrift „Mein Arbeitsplatz in MVZ und Praxis – Zwei Ärzte berichten“ schilderte Freischmidt, der auch kooptiertes Vorstandsmitglied des MB-Landesverbandes Schleswig-Holstein ist, wie es ist, in einer Praxis weitergebildet zu werden. Und er zeigte sich überaus angetan von der Weiterbildung im ambulanten Bereich.
Nachdem er seine Weiterbildung noch unter anderem in der internistischen Abteilung eines Krankenhauses begonnen hatte, sei er irgendwann unzufrieden mit der hohen Dienstbelastung gewesen. „Relativ kurz entschlossen, habe ich mich für einen Wechsel in den ambulanten Sektor entschieden“, erläuterte er. Als erstes landete er in einer ambulant-chirurgischen „Einzelkämpferpraxis“. Sein dortiger Weiterbilder half ihm die administrative Arbeit für die Stelle über: Arbeitsvertrag aussuchen und vorlegen, Anmeldung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, Weiterbildung beantragen sowie deren finanzielle Förderung – nach § 75a SGB V fördern Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen gesondert die Weiterbildung in Praxen etwa mit einem monatliche Gehaltszuschuss je Vollzeitstelle, der aktuell 5.000 Euro beträgt, und durch die anstellende Praxis beziehungsweise das anstellende MVZ auf die im Krankenhaus übliche Vergütung (MB-Tarifvertrag mit den kommunalen Kliniken; TV-Ärzte/VKA) anzuheben ist. „Da stand ich nun und hatte das Glück, im MB zu sein“, sagte Freischmidt mit Blick auf den Standard-Anstellungsvertrag des MB für sich im ambulanten Bereich weiterbildende Ärzte. „Damit hatte ich schon ein gewisses Gütesiegel.“
Nach neun Monaten wechselte er in eine Allgemeinarztpraxis. Mittlerweile arbeitet der angehende Allgemeinmediziner, der auf das Ende seiner Weiterbildung zusteuert, in einer Praxis mit vier Fachärzten, von denen drei angestellt sind, sowie zwei Ärzten in der Weiterbildung.
Freischmidt hob die Vorzüge der Arbeit im ambulanten Sektor hervor. So habe er viel gesehen und viel machen dürfen beziehungsweise sogar müssen. Bei seiner ersten Station musste er teilweise selbst dringende Eingriffe vornehmen und war nicht zum Klammer- und Hakenhalten wie oftmals im Krankenhaus verdammt. Den völligen Kontrast zur Klinik, wo nach seinem Dafürhalten gerne aus Angst vor Fehl¬diagnose eine teure Diagnostik betrieben wird, bot die zweite Station, die „im Prinzip eine Art Back-to-the-roots-Medizin ohne Gerätediagnostik“ war. Bis auf ein EKG sei nichts vorhanden gewesen. Und auch auf Laborergebnisse habe man eben einmal einige Tage länger warten müssen. Langsamer heißt ja aber nicht zwingend schlechter. Und im Gegensatz zum Krankenhaus könne man viel stärker eigenverantwortlich arbeiten und erfahre zudem viel Wertschätzung sowohl vom Weiterbilder – „man ist schon recht wertvoll für den Praxisinhaber“ – als auch von den Patienten. Als erfreulich empfindet er auch die viel längere Patientenbindung. Als weiteres Plus führte er die geregelten Arbeitszeiten und den Wegfall von Wochenenddiensten ins Feld.
Wer nun Blut geleckt hat, für die/den hatte Freischmidt auch noch wertvolle Tipps. Bei der Suche nach einem geeigneten Weitbilder sollte jemand gewählt werden, der ausreichend Weiterbildungszeit habe – Listen zu den Weiterbildern gibt es bei den Landesärztekammern. Aus seiner Sicht bilden Praxen, die gleichzeitig Lehrpraxen für Medizinstudierende sind, besonders gut weiter. Wegen der quasi bereits vorgemerkten Rotation sieht er auch Vorteile in der Verbundweiterbildung, wie sie in einigen Regionen angeboten wird. Nachdrücklich mahnte er, „alles, was während der Weiterbildung gemacht wurde“, zu dokumentieren. Denn nur dies berechtige später dann auch zur Abrechnung dieser, falls man im ambulanten Bereich bleiben wolle.