Arbeitsverträge im ambulanten Bereich weisen häufig schlechtere Arbeitsbedingungen auf als tarifgebundene Arbeitsverträge. Der Marburger Bund, Landesverbandes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz, hat in einer Stichprobe hundert Arbeitsverträge aus Praxen und Medizinischen Versorgungszentren im Einzelnen tariflichen Regelungen gegenübergestellt. Einzelne Ergebnisse wurden in einer Serie in der Marburger Bund Zeitung veröffentlicht. Nachfolgend sind die einzelnen Zeile aufgeführt:

 

  1. Teil: Festlegung der Arbeitszeit in Teilzeitarbeitsverhältnissen
  2. Teil: Lineare Entwicklung des Gehalts im Arbeitsvertrag sicherstelle
  3. Teil: Berufshaftpflichtversicherung – In der Praxis aufgepasst!
  4. Wie steht es um den Kündigungsschutz für angestellte Ärzte in Praxen?